In der Schweiz ist das neue Abrechnungssystem TARIF 590 für komplementärmedizinische Leistungen seit dem 01.01.2018 obligatorisch. Ziel des Tarifs 590 ist es, eine einheitliche, transparente Abrechnungspraxis zu etablieren.
Die Kosten der Behandlung werden neu nach Zeitaufwand pro 5 Minuten abgerechnet. Für eine beispielsweise 60-minütige Colon-Hydrotherapie-Behandlung ergibt sich folgende Abrechnung: Zwölf Einheiten (à 5 Minuten) zu 15 CHF = 180.- CHF. Wenn Sie länger bei mir sind, erhöht sich der Betrag proportional. Die Behandlungs- und Besprechungszeit beträgt bei einem 60min-Termin ca. 50-55min. Der Rest ist zum Abschluss und zur Terminvereinbarung gedacht.
Pauschal 6 Behandlungen à 45 Min. (Selbstzahlerleistung)
Colon-Hydrotherapie
CHF 180.-
55 Min. – je weitere 15 Min.: CHF 39.-
Massagepraktik/Lymphdrainage
CHF 156.-
55 Min.
Farbtherapie/Wegamed-Diagnostik/BioWell-Messung
CHF 156.-
55 Min.
Hypnosecoaching
CHF 156.-
55 Min.
Rehatron-Therapie/Magnetolith-Therapie
CHF 110.-
30 Min – Tarif 590 ist hier nicht anwendbar
Naturheilkundliche Beratung
CHF 75.-
25 Min – telefonisch oder in der Praxis
Kosten
Abrechnung
Alle Behandlungen, die über die Zusatzversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden können, werden direkt nach der Therapie in bar oder mit Twint bezahlt. Sie erhalten dann von mir eine Abrechnung, die Sie Ihrer Krankenkasse einschicken können. Ich bin Mitglied beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register), bei der ASCA und bei der SNE ( Stiftung für Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin). Diese Mitgliedschaften bestätigen, dass meine Ausbildungen die geforderten Ansprüche erfüllen. Zudem verpflichte ich mich, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, damit mein Wissen immer auf dem neusten Stand ist.
Bei den Krankenkassen sind die meisten Leistungen anerkannt. Ihre Krankenkasse wird Ihnen einen Teil des Betrags rückvergüten. Bedingung hierzu ist, dass Sie eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin abgeschlossen haben. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von Ihrer Versicherung ab. Die Krankenkassen zahlen unterschiedlich für meine Leistungen. Meist liegt die Rückvergütung bei 75% – 90%. Erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, sie wird Ihnen gerne Auskunft geben.
Für Termine, die nicht 24h im Voraus abgesagt wurden, wird die reservierte Zeit verrechnet. Diese Stunden können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden!